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Gefördert durch:

Bundesamt für Naturschutz
mit Mitteln des:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg

letzte Änderung:
19.01.2007
Maßnahmen

Maßnahmen

Maßnahmenplanung
Die Maßnahmenplanung erfolgte im Zeitraum vom Herbst des Jahres 2003 bis Februar 2005. Zunächst wurden Maßnahmenvorschläge gesammelt und mit den Fachbehörden, dem Zweckverband und sowie den Landnutzern (Land- und Forstwirte) diskutiert und abgestimmt. Zu diesem Zweck fanden von Beginn an zahlreiche Vor-Ort-Gespräche statt, zum Beispiel mit Revierleitern, Gemeindevertretern oder den Landwirten.

Die Maßnahmen lassen sich in folgende Gruppen gliedern:

Das Bild zeigt die Offenhaltung von Weiden am Stübenwasen im NSG Feldberg - weitere aktuelle Maßnahmenumsetzungen finden sich in der Rubrik Aktuell.

Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen
In dieser Kategorie enthält der Pflege- und Entwicklungsplan folgende Maßnahmen:
  • Bewirtschaftung von Weidfeldern (Hierbei ist zu erwähnen, dass diese Maßnahmen nicht durch das Projekt gefördert werden, wenn diese an eine regelmäßige Bewirtschaftung durch die Landnutzer gebunden sind. Fördermittel für diese dauerhafte Pflege stehen hier aus Mitteln des Landes zur Verfügung (Landschaftspflegerichtlinie, MEKA))
  • Beibehaltung der Grünlandnutzung
  • Pflege von Gehölzbeständen
  • Verbesserung der Naturnähe durch Erhöhung des Laubholz- und Tannenanteils in Fichten-Mischbeständen durch Pflege/Durchforstung
  • Einbringung von Naturwaldbaumarten
  • Strukturanreicherung
  • Offenhaltung, Weidbuchen-Freistellung

Biotoplenkende und -ersteinrichtende Maßnahmen
Im Offenland werden in dieser Maßnahmenkategorie Vorschläge gemacht, die zum überwiegenden Teil nur ein Mal durchgeführt werden müssen, jedoch häufig durch Vorschläge zur Nach- und Dauerpflege ergänzt werden.

  • Zurückdrängen von Adlerfarn
  • Zurückdrängen/Beseitigen von Gehölzsukzession
  • Einzelbäume freistellen
  • Ersteinrichtung Weide
  • Anlage Viehtränke
  • Gewässerläufe freistellen
  • Waldrandgestaltung

Bild rechts: Waldrandgestaltung mit Förderung der Laubgehölze

Maßnahmen zur Förderung bestimmter Tier- und Pflanzenarten
  • Maßnahmen zur Strukturanreicherung innerhalb des Waldes dienen dazu, geeignete Lebensräume für Auerhuhn und Haselhuhn zu schaffen.
  • Detaillierte Pflegevorschläge zum Schutz und zur Förderung verschiedener Vogelarten: z.B. das --Belassen von Höhlenbäumen im Wald, die gezielte Erhaltung einzelner Höhlenzentren, die Förderung von Totholz im Wald, insbesondere auch die Erhaltung von Buchen-Altbeständen, genannt, die dem Schutz höhlenbewohnender Vögel dienen.
  • Die Erhaltung Tannen-reicher Waldbestände ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung von Baumarten des Naturwaldes. Als weitere Maßnahme zur Förderung von Naturwaldarten im Feldberggebiet ist das Einbringen autochthoner Höhenfichten durch Pflanzung im Rahmen eines Gen-Erhaltungsprogrammes geplant.
  • Zur Förderung und Sicherung der Vorkommen der Sumpfspitzmaus ist neben dem Zurückdrängen von Gehölzsukzession auch die Einrichtung von Unterführungen unterhalb von Wegen geplant.
  • Freistellen von Steinrasseln für die Zippammer
Maßnahmen zur Besucherlenkung
Große Naturschutzgebiete in attraktiven Landschaftsteilen mit großem Erholungsdruck benötigen eine Überwachung der naturschutzrechtlichen Ge- und Verbote. Während dies im Teilgebiet Feldberg durch das Naturschutzzentrum und die hauptamtlichen Ranger vorbildlich verwirklicht ist, bestehen für andere Gebiete Defizite. Zu diesem Zweck sollen ebenfalls entsprechende Strukturen geschaffen werden.
Grunderwerb und Pacht
In allen Teilgebieten des Projektgebietes sind im Waldverband oder auch außerhalb des Waldes gelegene Privatwald-Parzellen vorhanden, die aus naturschutzfachlichen Gründen angekauft werden sollen. Vielfach handelt es sich um strukturarme Fichten- oder Douglasien-Erstaufforstungen, die zu naturnahen Waldbeständen umgebaut oder ausgestockt und anschließend (wieder) beweidet werden sollen.
Administrative Maßnahmen
  • Neuausweisung von Naturschutzgebieten
  • Neuausweisung/Erweiterung von Waldschutzgebieten (Bann- und Schonwälder)
  • Flächen außer regelmäßigem Betrieb (arB) mit Naturschutzzielsetzung

Sonstige/übergreifende Maßnahmen
Neben zahlreichen Maßnahmen, die flächengenau zu verorten sind, gibt es Maßnahmen, die aus naturschutzfachlichen Gründen notwendig sind, jedoch nicht einzelnen Lokalitäten zugeordnet werden können.
  • Förderung der Fleischziegenhaltung durch den Bau von gemeinschaftlichen Ziegenställen
  • Bau eines Rinder- und Ziegenstalls
  • Förderung des Gastviehaufkommens
  • Mischbeweidung
  • Biotopverbund
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Zweckverband Naturschutzgroßprojekt - Sigrid Meineke smeineke@schoenau-im-schwarzwald.de
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